Berufsrecht der Steuerberater - Eine Einführung von Rechtsanwältin Katharina Willerscheid - Köln
Das Berufsrecht der Steuerberater stellt hohe Anforderungen an das berufliche Verhalten und an die Person des Steuerberaters. Der Steuerberater hat zahlreiche in dem Berufsrecht enthaltene Pflichten zu beachten:
- Eine Bestellung als Steuerberater erfolgt nur, wenn der Bewerber persönlich geeignet ist.
- Die Bestellung als Steuerberater kann unter bestimmten im Berufsrecht geregelten Umständen widerrufen werden, z.B., wenn der Steuerberater in Vermögensverfall geraten ist oder eine unerlaubte gewerbliche Tätigkeit ausübt.
- Der Steuerberater ist zur unabhängigen, gewissenhaften, eigenverantwortlichen und verschwiegenen Berufsausübung verpflichtet.
- Dem Steuerberater steht vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Aufgrund seiner Verschwiegenheitsverpflichtung hat er aber nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht vor Gericht zu schweigen, es sei denn er ist von seinem Mandanten von der Verschwiegenheitspflicht entbunden worden.
- Werbung ist dem Steuerberater nur nach Maßgabe des Berufsrechts erlaubt.
- Eine gewerbliche Tätigkeit ist dem Steuerberater grundsätzlich verboten.
- Für weitere Beratungsstellen benötigt er eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Steuerberaterkammer.
- Das Berufsrecht reglementiert die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen.
- Der Steuerberater ist nur zur Steuerberatung befugt. Eine darüber hinausgehende Rechtsberatung ist ihm nicht gestattet. Insoweit ergeben sich insbesondere zu dem Sozialversicherungsrecht Abgrenzungsprobleme.
Bei Verstößen gegen das Berufsrecht drohen Maßnahmen der Steuerberaterkammer, z.B. eine Rüge. In schwerwiegenden Fällen kann ein berufsgerichtliches Verfahren eingeleitet werden. Die berufsgerichtlichen Maßnahmen reichen von einer Warnung bis zu der Ausschließung aus dem Beruf.
Bei der Auslegung und Anwendung des Berufsrechts ergeben sich immer wieder Streitigkeiten. Mit unserer Erfahrung und unserem Wissen stehen wir Ihnen dabei zur Seite.
Unsere Leistungen im Berufsrecht für Sie:
Wir beraten Sie bei allen berufsrechtlichen Fragestellungen, z.B. bezüglich:
- Zulassung zur Steuerberaterprüfung
- Bestellung als Steuerberater
- Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft
- Widerruf der Bestellung
- Zulässigkeit einer Tätigkeit als Syndikussteuerberater
- Anerkennung von Steuerberatungsgesellschaften
- Zulässigkeit von Werbemaßnahmen
- Fragestellungen zur Unabhängigkeit der Berufsausübung
- Zulässigkeit einer geplanter Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen
- Ausnahmegenehmigung für eine gewerbliche Tätigkeit
- Ausnahmegenehmigung für eine weitere Beratungsstelle
- Umfang der Rechtsberatungsbefugnis
Wir vertreten Sie:
- Vor der Steuerberaterkammer
- Vor dem Finanzgericht z.B. bei einem Widerruf der Bestellung
- Vor der Generalstaatsanwaltschaft bzw. dem Landgericht bei einem berufsrechtlichen Ermittlungsverfahren bzw. einem berufsgerichtlichen Verfahren
- Vor dem Verwaltungsgericht bei sonstigen Streitigkeiten, z.B. bei der Verweigerung der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für eine gewerbliche Tätigkeit oder eine weitere Beratungsstelle.
Rufen Sie uns an.
Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin. Tel.: 0221-991 40 29
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